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Angaben gemäß § 5 TMG:

Patrick Röttger
Junkers Kundendienst
Krummer Büchel 12
50676 Köln

Kontakt:

Telefon: 0221-9230869
Telefax: 0221-9230870
E-Mail: info@junkers-roettger.de

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 177835172

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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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agb

Allgemeine Montage-, Inbetriebnahme- und Kundendienstbedingungen
1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen unseres Werkskundendienstes (Nachfolgend „Serviceleistungen“), insbesondere Montage, Inbetriebnahme, Inspektion, Wartung, Störungsbeseitigung und Instandsetzung.
2. Die im Rahmen eines Serviceauftrags von uns zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem von uns im Katalog „Dienstleistungs-Preisliste“ oder im Angebot angegebenen Leistungsumfang. Dort nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für nicht ausdrücklich genannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. In diesen Fällen haben wir jedoch vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn bei einem Pauschalangebot der angebotene Preis um mehr als 15% überschritten wird.
3. Im Rahmen der von uns durchgeführten Serviceleistungen erfolgt über die beauftragten Leistungen hinaus keine Überprüfung der Gesamtanlage. Insbesondere wird die Erstellung der Anlage gemäß unseren Planungsunterlagen nicht geprüft. Nicht zu unserem Leistungsumfang gehören die Dichtheitsprüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Öl) sowie die Prüfung der bestimmungsgemäßen Verlegung der elektrischen Versorgungsleitungen inklusiv der Verbindungsleitungen zu Peripheriegeräten.
4. Für uns überlassene Unterlagen übernehmen wir keine Haftung. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gemachten Angaben und uns überlassenen Unterlagen auf Richtigkeit und Geeignetheit für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Anlagenbeschreibungen und -schemata.
5. Sofern im Einzelfall nicht anderes schriftlich vereinbart ist, berechnen wir für jeden Einsatz eine Auftragspauschale, die gesondert in Rechnung gestellt.
6. Der Auftraggeber ist für die Voraussetzungen zur ungehinderten Durchführung der Serviceleistungen zum vereinbarten Termin verantwortlich. Insbesondere hat er die notwendige Energieversorgung am Einsatzort sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass der jeweilige Einsatzort ausreichend beleuchtet und – erforderlichenfalls auch durch Bereitstellung von Leitern und Gerüsten – leicht zugänglich ist. Bei Anlagen mit Datenfernübertragung hat der Auftraggeber die Verbindungen von der Telefonanlage zum Fernmeldenetz sicherzustellen. Sind wir mit Inbetriebnahme-Leistungen beauftragt, hat der Auftraggeber ergänzend unsere „Voraussetzungen für die Durchführung von Inbetriebnahmen“ zu beachten.
7. Der Auftraggeber hat von ihm vorgenommene Veränderungen der Standardbrennereinstellung und ihm bekannte Beschädigungen an der Heizungsanlage zu dokumentieren und uns vor Aufnahme der Arbeiten vorzulegen. Dasselbe gilt bei Veränderungen der Standardbrennereinstellung, die von Dritten vorgenommen wurden und dem Auftraggeber bekannt sind.
8. Können die beauftragten Serviceleistungen aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftrag­gebers liegen, zum vereinbarten Termin nicht oder nicht vollständig erbracht werden, sind wir berechtigt, Ersatz der uns dadurch entstehenden Kosten zu verlangen. Können die Arbeiten, auch nachdem eine von uns gesetzte angemessene Nachfrist abgelaufen ist, nicht aufgenommen oder fortgeführt werden, sind wir berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt in diesem Fall unser Recht, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
9. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren mit Ablauf einer Frist von 24 Monaten, beginnend mit der Abnahme der von uns erbrachten Serviceleistungen, sofern nicht das Gesetz ausnahmsweise längere Fristen zwingend vorschreibt. Dies gilt auch für die bei der Erbringung unserer Serviceleistungen verwendeten Ersatzteile. Die von uns erbrachten Serviceleistungen sind nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Unwesentliche Mängel, die die Funktionsfähigkeit und den Betrieb der Heizungsanlage nicht beeinträchtigen, sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, gilt die Abnahme nach 12 Werktagen seit Anzeige der Beendigung der jeweiligen Leistung als erteilt. Die Gewährleistungsfrist wird durch Ersatzlieferungen oder die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten nicht erneuert. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10. Der Auftraggeber hat uns einen festgestellten Mangel unverzüglich anzuzeigen und uns innerhalb angemessener Frist die Gelegenheit zu geben, den Mangel durch Nacherfüllung zu beheben. Geschieht dies nicht oder werden Änderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritten ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommen, sind wir von der Mängelhaftung befreit.
Alle Kundendienstleistungen sowie alle Pauschalten (z. B. Auftragspauschalen, Grundpakete), jedoch keine Materialien, sind Handwerkerleistung im Sinne des § 35 a EStG und können vom Steuerpflichtigen bis 20 % der Brutto-Lohnsumme steuerlich geltend gemacht werden.